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Schulpflicht
Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9 (HessSchulGes. § 59 Abs.1). Absatz 2 des HSchG § 59 regelt, dass die Eltern ein weiteres Schuljahr beantragen können. Danach kann der Schulbesuch über das Staatliche Schulamt um bis zu zwei Jahren verlängert werden.
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