BETTINA-VON-ARNIM-SCHULE
       

Schulpflicht

Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9 (HessSchulGes. § 59 Abs.1). Absatz 2 des HSchG § 59 regelt, dass die Eltern ein weiteres Schuljahr beantragen können. Danach kann der Schulbesuch über das Staatliche Schulamt um bis zu zwei Jahren verlängert werden. 

Abschlussarbeiten der zwölften Klasse - Ausstellung in der Aula

 

Sportfest