HEILPÄDAGOGISCHE GEMEINSCHAFT KIRCHHAIN
       

Vereinbarungen

Die Einrichtung erhielt ihre Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Hessen.
Es bestehen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen als Hauptkostenträger. Auf diese Vereinbarungen beziehen sich die Kostenzusagen der außerhessischen Sozialhilfekostenträger und der Jugendämter.

Für den Bereich komatöser Kinder- und Jugendlicher werden Vereinbarungen mit den Verbänden der Pflegekassen im Sinne einer Komplexeinrichtung getroffen.