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Vereinbarungen
Die Einrichtung erhielt ihre Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt
Hessen. Es bestehen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen als Hauptkostenträger. Auf diese Vereinbarungen beziehen sich die Kostenzusagen der außerhessischen Sozialhilfekostenträger und der Jugendämter.
Für den Bereich komatöser Kinder- und Jugendlicher werden Vereinbarungen mit den Verbänden der Pflegekassen im Sinne einer Komplexeinrichtung getroffen.
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